Wohnraum

1. Unterbringungsgesuch: Wo kann ich mich melden, wenn ich einen Schlafplatz benötige? Bekomme ich eine Wohnung?

Sofern Sie die Möglichkeit einer privaten Unterbringung haben, empfiehlt es sich, diese zu nutzen. Wenn Sie keine Übernachtungsmöglichkeit haben, wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Gemeinde Bad Sassendorf. Hier besteht Tag und Nacht die Möglichkeit einer Aufnahme in eine kommunale Unterkunft. Sollten die Mitarbeiter*innen nicht erreichbar sein, wenden Sie sich bitte an die Polizei. Von dort erfolgt die Kontaktaufnahme zu unseren Mitarbeiter*innen, welche unverzüglich unterstützen und vermitteln werden.

 

2. Wir haben Wohnraum frei und würden diesen gerne zur Verfügung stellen. Welche Angaben benötigen Sie?

Zur Registrierung des Wohnraums bitten wir um Übersendung folgender Daten: Name, Telefonnummer, Anschrift des Objektes, Ausstattung des Wohnraums. Bitte teilen Sie uns erweiternd mit, wie viele Personen hier wohnen könnten. Weitergehend bitten wir um Mitteilung, wie lange der Wohnraum zur Verfügung stehen wird. Zur Registrierung nutzen Sie bitte folgende Sammel-E-Mail-Adresse: ukraine(at)bad-sassendorf.de

 

3. Wir würden gerne Wohnraum zur Verfügung stellen. Mit welchen Kostenerstattungen können wir rechnen?

Die Gemeinde Bad Sassendorf orientiert sich hier an dem schlüssigen Konzept zur Angemessenheit von Wohnraum des Kreises Soest. Die Summe der Kaltmiete und der kalten Nebenkosten (Wasser, Abfall, Steuer, usw.) sind für eine Beurteilung relevant. Zusätzlich werden entsprechende Heizkosten übernommen. Die Angemessenheitswerte variieren hier nach entsprechender Verbrauchsart. Bei konkreten Anfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter*innen.

 

4. Wir würden gerne ein Zimmer aus unserem Haus/ unserer Wohnung zur Verfügung stellen. Worum müssten wir uns für die Personen noch kümmern?

Das können wir derzeit nicht überblicken. Wir gehen davon aus, dass die Personen mit nicht viel Kleidung, o.ä. kommen werden. Es handelt sich hierbei generell um Einzelfälle.

 

5. Wir haben uns mit entsprechendem Wohnraum oder weiteren Anliegen gemeldet, aber bisher noch keine Rückmeldung bekommen. Wann können wir mit einer Antwort rechnen?

Die Mitarbeiter*innen werden Ihnen schnellstmöglich eine Mitteilung über den Erhalt Ihrer Nachricht übersenden. Sie werden in einen entsprechen Datenpool aufgenommen. Sobald wir Ihre Unterstützung benötigen, werden wir uns direkt an Sie wenden.

 

6. Wer haftet für Schäden durch aufgenommene Personen? Was gibt es für Regelungen zum Versicherungsrecht bei der privaten Aufnahme von Geflüchteten?

Im Grundsatz haftet jede Person selbst für die von ihr verursachten Schäden. Anders kann es sich jedoch bei Schäden an einem Mietobjekt darstellen. In diesem Fall ist auch der Mieter gegenüber dem Vermieter haftbar, wenn Schäden durch Angehörige seines Haushaltes oder durch Besucher verursacht werden. Schäden am Wohngebäude bzw. Hausrat, die in den Bereich der Wohngebäude- oder Hausratversicherung fallen (z.B. Schäden durch Feuer- oder Leitungswasser) sind grundsätzlich auch dann über bestehende Versicherungen abgedeckt, wenn diese durch aufgenommene Personen verursacht werden. Bei der nicht nur kurzfristigen Aufnahme von Personen empfiehlt es sich, die Versicherung zu informieren. Soweit eine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung nicht besteht, kann die Aufnahme der Personen zum Anlass genommen werden zu prüfen, ob diese abgeschlossen werden sollte. Eine Erstberatung hierzu wird u. a. durch die Verbraucherzentrale NRW angeboten.

Quelle: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen