Frau Busch

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Herr W. Stember

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Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK)

Lebendige Ortskerne spielen für die Lebensqualität in ländlichen Regionen, Kommunen und Dörfern insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung eine wesentliche Rolle. Um die lebendigen Funktionen der Kommunen und Dörfer im ländlichen Raum zu erhalten, zu entwickeln und miteinander abzustimmen, bieten sich themen- und akteursübergreifende Ansätze an.

Integrierte Entwicklungsprozesse vor Ort und Konzeptionen können die Ziel- und Maßnahmenentwicklung in den Kommunen und Dörfern fördern. Sie tragen damit zur Entfaltung lebendiger Ortskerne bei. Hierbei können Kommunen und Dorfgemeinschaften auf bestehende Prozesse (z. B. LEADER) und Konzepte (z. B. Stadt- oder Dorfentwicklungskonzepten) aufbauen.

Zur Unterstützung der Dorfentwicklung im ländlichen Raum steht im Rahmen des NRW-Programms Ländlicher Raum insbesondere das Dorfinnenentwicklungskonzept (DIEK) als Förderinstrument zur Verfügung:
Ohne Vorliegen eines gültigen DIEK werden keine privaten Dorferneuerungsmaßnahmen gefördert.
Außerdem sind die Fördersätze höher, wenn ein DIEK vorliegt.

Der Gemeinderat Bad Sassendorf hat deshalb beschlossen, für die Ortsteile Bettinghausen, Lohne und Weslarn, in denen konkrete Projekte anstehen, DIEKe aufzustellen.

In den DIEKen wurden dabei folgende Bereiche untersucht bzw. abgehandelt:

  • Analyse des Status Quo (Bevölkerungsstruktur, Infrastruktur, Flächen- und Gebäudepotenziale)
  • Stärken-Schwächen-Analyse
  • Ableitung des Handlungsbedarfs
  • Darstellung der Entwicklungsziele, Leitprojekte
  • Darstellung, in welcher Weise die Bevölkerung und die relevanten Akteure bei der Erarbeitung des DIEK eingebunden waren
  • Darstellung der Möglichkeiten zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
  • ggf. Untersuchung und Bewertung der Möglichkeiten einer dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien und damit verbundene Energieeinsparungen

Die Konzepte wurden im Rahmen ihrer Zielsetzung mit bereits vorhandenen Planungen, Konzepten oder Strategien im Gebiet abgestimmt.

 

 

Zum Förderverfahren wird auf Folgendes hingewiesen:

Nachdem die Anerkennung der DIEKe durch die Bezirksregierung erfolgt ist, können nun für die aufgenommenen Maßnahmen Fördermittel beantragt und in die Umsetzung eingestiegen werden.

Eine Förderung wird auf der Grundlage der ILE-Richtlinie ausgesprochen. Mit dem DIEK für einen Ortsteil wurde „nur“ der Förderzugang für private Antragsteller ermöglicht. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung von den Bürgern vorgetragenen Projekte, die wiederrum in ein DIEK aufgenommen wurden, müssen alle noch die weiteren Voraussetzungen der ILE-Richtlinie erfüllen. Erst dann ist eine Teilnahme am landesweiten Ranking möglich. Es sind somit noch einige Hürden zu nehmen, beginnend mit einem Antrag an die Bezirksregierung.

 

Die DIEKe können unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.