Gebührenkalkulationen

Die Gemeinde Bad Sassendorf kann, verfassungsrechtlich garantiert, selbständig kommunale Abgaben erheben, verwalten und vereinnahmen.

Zu den kommunalen Abgaben gehören neben den kommunalen Steuern auch kommunale Benutzungsgebühren.

Gebühren sind Geldleistungen, die u.a. als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden. In der Gemeinde Bad Sassendorf sind das u.a. die Abfall-, die Straßenreinigungs-, die Abwasserbeseitigung- sowie die Friedhofsgebühren.

Rechtsgrundlage für diese Abgaben ist das Gesetz über kommunale Abgaben für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).

Danach ist geregelt, dass kommunale Abgaben

  • nur aufgrund von Satzungen erhoben werden können,
  • das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten nicht übersteigen soll,
  • die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen sind,
  • die Gebührenrechnung für einen Zeitraum von maximal 3 Jahren kalkuliert werden kann,
  • Überschüsse sowie Fehlbeträge aus der Gebührenrechnung innerhalb von 4 Jahren ausgeglichen werden sollen.

Die Abfall-, die Abwasserbeseitigungs- sowie die Friedhofsgebühren werden bei der Gemeinde Bad Sassendorf jährlich neu kalkuliert. Ein etwaiger Überschuss bzw. Fehlbetrag wird durch den Jahresabschluss des jeweiligen Gebührenhaushaltes festgestellt. Die Straßenreinigungsgebühren werden für einen 2-jährigen Zeitraum kalkuliert und jährlich abgerechnet.

Im Rhythmus der jeweiligen Kalkulationszeiträume werden die entsprechenden Gebühren durch den Gemeinderat als Gebührensatzungen festgesetzt und beschlossen.