Friedhofsangelegenheiten
Die Gemeinde Bad Sassendorf verwaltet und unterhält die nachfolgend aufgelisteten vier Friedhöfe:
Friedhof | Adresse |
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Bad Sassendorf | Friedhofstraße, 59505 Bad Sassendorf |
Lohne | Hellweg 93, 59505 Bad Sassendorf, Ortsteil Lohne |
Heppen | Alter Soestweg 3, 59505 Bad Sassendorf, Ortsteil Heppen |
Elfsen | Bördenstraße, 59505 Bad Sassendorf, Ortsteil Elfsen |
Die Friedhöfe in den Ortsteilen Neuengeseke, Ostinghausen und Weslarn sind kirchliche Friedhöfe.
Wo Sie alle Friedhöfe in der Gemeinde Bad Sassendorf finden, sehen Sie hier.
Trauerhallen finden Sie auf den Friedhöfen in Bad Sassendorf, Lohne und Heppen.
Wer auf welchem Friedhof beigesetzt werden kann, kann der Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Sassendorf entnommen oder bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.
Die Friedhöfe sind zu den, an den Eingangsbereichen bekannt gegebenen Zeiten für den Besuch geöffnet. Beisetzungen erfolgen regelmäßig von montags bis donnerstags 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr und freitags 9:00 Uhr bis 13.30 Uhr. Ort und Zeit der Bestattung setzt die Friedhofsverwaltung fest. Die Friedhofsordnung finden Sie hier.
Die Friedhöfe der Gemeinde Bad Sassendorf können mit Ausnahme des Friedhofes in Bad Sassendorf für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen genutzt werden. Für die Beisetzung stehen folgende Grabarten zur Verfügung:
- Wahlgräber
- Reihengräber
- Rasenreihengräber
- Anonyme Reihengrabstätten
- Urnenwände/Kolumbarien
- Bestattungen in besonderen Grabformen für Urnen
- Fötenfeld
- Aschestreufeld
Darüber, was die einzelne Grabart ausmacht und welche Grabart auf welchen Friedhof zur Verfügung steht, informiert die Friedhofsverwaltung.
Je nach Grabart werden Nutzungsrechte vergeben. Verbunden mit einer Beisetzung ist das Nutzungsrecht mindestens für den Zeitraum der Ruhezeit zu erwerben. Die Ruhezeit beträgt in der Regel 25 Jahre.
Für die Errichtung und Veränderung von Anlagen auf Grabstätten (z. B. Grabmale) ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung erforderlich, die schriftlich zu beantragen ist. Die Setzung von Kantensteinen wird gem. Friedhofssatzung von der Friedhofsverwaltung beauftragt.
- Die Kosten, die in Verbindung mit einer Beisetzung und dem Erwerb eines Nutzungsrechtes entstehen, können Sie der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Gemeinde Bad Sassendorf entnehmen.
- Weiter Kosten in Form von Verwaltungsgebühren fallen an, wenn gesonderte Genehmigungen (z.B.: Genehmigung eines Grabmals) erforderlich sind.
- Die Kosten für die Setzung der Kantensteine werden nach Aufwand berechnet. Diese trägt dann gem. Friedhofssatzung der jeweilige Nutzungsberichtigte.
Mindestens 24 Stunden vor der Beisetzung müssen der Friedhofsverwaltung vorliegen:
- Bestattungsanmeldung
- Sterbefallbescheinigung
- Einäscherungsbescheinigung des Krematoriums bei Urnenbeisetzungen
- Bei anonymen Beisetzungen: Formular nach § 16 der Friedhofssatzung
- Bei einer Beisetzung der Asche durch Verstreuung auf dem Aschestreufeld: Verfügung von Todes wegen des/der Verstorbenen