Grundbesitzabgaben
Grundstückseigentümer erhalten in der Regel zu Anfang des Kalenderjahres die sogenannten „Grundbesitzabgabenbescheide“.
Dieser Bescheid gibt Auskunft über die Höhe der im jeweiligen Kalenderjahr zu entrichtenden Grundsteuer und die grundstücksbezogenen Gebühren in der Gemeinde.
Grundstücksbezogene Gebühren sind:
Die Grundbesitzabgaben sind jeweils fällig in der Mitte eines Quartals, also zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres.
Grundbesitzabgaben
Abfall
Abwasser
- Entwässerungssatzung
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
- Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Straßenreinigung