Werbeanlagen

Werbeanlagen sind ortsfeste Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Zettel- oder Bogenanschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.

Werbeanlagen dürfen sie grundsätzlich nur nach Genehmigung aufstellen. Welche Werbeanlagen genehmigungspflichtig sind, erfahren Sie bei der zuständigen Unteren Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest, denn aufgrund der Größenordnung der Gemeinde ist für die Annahme der Bauanträge sowie die Erteilung einer Baugenehmigung die Untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises Soest zuständig. Wer hier Ansprechpartner für die Gemeinde Bad Sassendorf ist, finden sie auf der Internetseite des Kreises Soest. Hier finden Sie ebenfalls die notwendigen Antragsvordrucke:

www.kreis-soest.de

Die Genehmigung von Werbeanlagen im Ortsteil Bad Sassendorf ist unter Anderem davon abhängig, ob die Werbeanlage der Satzung über die Gestaltung und den Schutz des Ortsbildes gemäß § 86 Abs. 1 BauO NRW für den Bereich des Ortskerns nicht widerspricht. Die Satzung beschreibt in § 9 allgemeine Anforderungen an Werbeanlagen, aber auch an den Ort an dem diese Anlagen zulässig sind, die Anzahl der zulässigen Werbeanlagen und deren konkrete Ausführung.

Kontakt

Herr Pothmann

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Frau Sommer

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