Schmutzwassergebühr
Die Gebühr für Schmutzwasser (Verbrauchsgebühr je cbm) errechnet sich nach der aus der öffentlichen (z. B. Wasserwerk) und privaten (z. B. Brunnen, Sammelanlagen für Niederschlagswasser) Wasserversorgungsanlage bezogenen Frischwassermenge. Die mittels Zähler gemessene Wassermenge gilt als Verbrauchsmenge, die der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird. Für die Mitteilung der aus privaten Brunnen gewonnenen Wassermenge sowie für die Mitteilung der Sammelanlagen für Niederschlagswasser (z. B. Zisterne) gewonnen Wassermenge verwenden Sie bitte den jeweiligen Vordruck.
Im laufenden Jahr werden für das 1. Halbjahr Vorauszahlungen festgesetzt, die in der Regel auf dem Vorjahresverbrauch basieren. Die Abrechnung erfolgt nach Bekanntwerden des tatsächlichen Verbrauches durch Änderungsbescheid zur Mitte des lfd. Jahres, in diesem Bescheid werden gleichzeitig die neuen Abschlagszahlungen für das 2. Halbjahr festgesetzt.
Die Schmutzwassergebühr kann reduziert werden, wenn Frischwasser auf dem Grundstück genutzt und nicht der öffentlichen Abwasseranlage zugeführt wird.
Die aktuellen Gebührensätze der Schmutzwassergebühr entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung