Marktfestsetzungen
Wenn Sie einen Markt (z. B. Herbstmarkt, Weihnachtsmarkt) durchführen möchten, benötigen Sie hierzu eine spezielle Genehmigung (Festsetzung gemäß § 69 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)). Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich (abhängig von der Art und Größe des Marktes – bei Großveranstaltungen ist u. a. ein Sicherheitskonzept erforderlich).
Für die Inanspruchnahme öffentlichen Straßenraumes ist zusätzlich eine <link rathaus-politik/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/show/sondernutzung/ - external-link-new-window "Opens internal link in current window">Sondernutzungserlaubnis</link> erforderlich.
Ein Markt im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) kann beispielsweise sein:
Spezialmarkt
Ein Spezialmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren (gemeinsames prägendes Merkmal) feilbieten.
Jahrmarkt
Ein Jahrmarkt ist eine im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen wiederkehrende zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern Waren aller Art feilbieten.
Die Gebühr für die Marktfestsetzung beträgt zwischen 50,00 € und 750,00 €. Die Höhe richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Formloser schriftlicher Antrag (oder Formular-siehe Link), aus dem folgende Informationen hervorgehen:
- beantragende Person
- Datum der Veranstaltung
- Veranstaltungsort
- beantragte Marktform
Hinweis: Die Entscheidung, um welche Marktart es sich handelt, liegt bei der Ordnungsbehörde. - Polizeiliches Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft in Steuersachen
- Teilnahmebedingungen für die teilnehmenden Händler
- Ausstellerverzeichnis
Der Antrag auf Festsetzung ist ca. vier bis sechs Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.