Abwasser

Als Abwasser bezeichnet man das durch Gebrauch verunreinigte (bzw. in seinen Eigenschaften oder seiner Zusammensetzung veränderte) Wasser, das von befestigten Flächen abfließende Niederschlagswasser und das anfallende Fremdwasser, welches in die Kanalisation durch bauliche Schäden eintritt.

Man unterscheidet zwischen

  1. Liegenschaften, die an das gemeindliche Kanalisationsnetz angeschlossen sind  („Kanalbenutzungsgebühren") und
  2. Liegenschaften, die ihr Abwasser einer Grundstücksentwässerungsanlage zuführen („Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen").

1.    Kanalbenutzungsgebühren
Die Kanalbenutzungsgebühren setzt sich in der Gemeinde Bad Sassendorf zusammen aus:

Nähere Einzelheiten und die aktuellen Gebührensätze entnehmen Sie bitte der Entwässerungssatzung bzw. der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Sassendorf.

2. Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen

Kontakt

Frau Ulrike Schmidt

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Herr Wieners

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