Vergebene Aufträge

Für vergebene Aufträge besteht gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A eine Veröffentlichungspflicht.

Die Information erfolgt für Bauaufträge, wenn

  • bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
  • bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer

für Lieferungen und Dienstleistungen, wenn

  • der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer

übersteigt.


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