Vergebene Aufträge
Für vergebene Aufträge besteht gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A bzw. § 19 Abs. 2 VOL/A eine Veröffentlichungspflicht.
Die Information erfolgt für Bauaufträge, wenn
- bei beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
- bei freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
für Lieferungen und Dienstleistungen, wenn
- der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer
übersteigt.