- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Berghoff
Bürgerservice
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
06:45 Uhr - 12:00 Uhr | mit Termin 12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- einwohnermeldeamt@bad-sassendorf.de
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Trost
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Zulassungsbescheinigung - Namens- oder Adressänderungen
Fahrzeughalter deren persönliche Daten sich ändern, müssen auch die Zulassungspapiere ändern lassen. Dies ist beispielsweise bei einer Heirat oder einem Umzug erforderlich.
Bei einem Umzug innerhalb des Kreises Soest nach Bad Sassendorf haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit die Zulassungsbescheinigung Teil I direkt im Bürgerbüro der Gemeinde Bad Sassendorf ändern zu lassen.
Wenn Sie aktuell aus einem anderen Kreis in den Kreis Soest umgezogen sind, haben Sie seit dem 1. Januar 2015 die Möglichkeit, das Kennzeichen Ihres früheren Wohnsitzes an den bislang zugelassenen Fahrzeugen weiterzuführen (sog. Kennzeichenbeibehalt). In diesen Fällen benötigen Sie lediglich Ihren aktualisierten Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung Teil I. Auch die Verwaltungsgebühr ist beim Kennzeichenbeibehalt günstiger. Bei diesem Umzug von außerhalb ist eine Änderung der Fahrzeugpapiere nur in den Servicecentern KFZ - Zulassungsstellen - in Soest und Lippstadt sowie im Bürgerservice im Kreishaus möglich. Wenn Sie sich beim Umzug in den Kreis Soest für ein SO- oder LP-Kennzeichen entscheiden, lesen Sie bitte die Informationen zur Umschreibung eines Fahrzeugs von außerhalb.
- 11,10 EUR
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- geänderter Personalausweis; bei ausländischen Bürgerinnen und Bürgern der Pass.