Wohnungsgeberbestätigung
Seit 2015 wird bei jeder Anmeldung an einen neuen Wohnsitz eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese wird vom Eigentümer der Wohnung ausgestellt. Damit wird bestätigt, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind.
Der Eigentümer kann die Wohnungsgeberbestätigung entweder online direkt ausfüllen oder das Formular ausfüllen und unterschrieben postalisch einreichen.
- Wohnungsgeberbestätigung zum Ausfüllen
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Wohnungsgeberbestätigung
gemäß § 19 Absatz 3 des
Bundesmeldegesetzes (BMG) -
Seit 2015 wird bei jeder Anmeldung an einen neuen Wohnsitz eine Wohnungsgeberbestätigung benötigt. Diese wird vom Eigentümer der Wohnung ausgestellt. Damit wird bestätigt, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind.