Vollstreckung
Die Abteilung Finanzbuchhaltung betreibt die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen der Gemeinde Bad Sassendorf als zuständige Vollstreckungsbehörde. Im Wege der Amts- und Vollstreckungshilfe werden außerdem Forderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger gegen in Bad Sassendorf wohnhafte Schuldner verfolgt.
Rechtsgrundlagen für die Zwangsvollstreckung sind das Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW (VwVG NRW) sowie die entsprechende Ausführungsverordnung (VO VwVG NRW).