Urkunden (Personenstandsrecht)
Immer wieder im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden und beglaubigte Abschriften her.
Welche Urkunden gibt es überhaupt?
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister, Eheregister und Sterbe-register erhalten
Wo gibt es die Urkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft, Sterbefall)geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat.
Die aktuellen Gebührensätze (Stand: 1. Januar 2016):
- Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts-, Sterbeurkunden und beglaubigte Registerauszüge: 10,00 €. Jede weitere Ausfertigung , die im gleichen Arbeitsgang erstellt wird = 5,00 €.
- Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung und für die Beantragung von Kindergeld.