Für Straßenverkehrsangelegenheiten in der Gemeinde Bad Sassendorf ist aufgrund der Größenordnung der Gemeinde die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Soest zuständig. Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Soest die notwendigen Entscheidungen für fast alle Angelegenheiten des Straßenverkehrs trifft wie z. B. die Anordnung der Aufstellung amtlicher Verkehrszeichen. Anträge und Anregungen, die bei der Gemeinde schriftlich vorliegen, werden daher in der Regel von der Gemeinde Bad Sassendorf zunächst an den Kreis Soest zur Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.
- Formloser schriftlicher Antrag und evtl. Lageplan
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- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Heidemann
Rathaus
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Straßenverkehrsangelegenheiten
Für Straßenverkehrsangelegenheiten in der Gemeinde Bad Sassendorf ist aufgrund der Größenordnung der Gemeinde die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Soest zuständig. Dies bedeutet, dass die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis Soest die notwendigen Entscheidungen für fast alle Angelegenheiten des Straßenverkehrs trifft wie z. B. die Anordnung der Aufstellung amtlicher Verkehrszeichen. Anträge und Anregungen, die bei der Gemeinde schriftlich vorliegen, werden daher in der Regel von der Gemeinde Bad Sassendorf zunächst an den Kreis Soest zur Prüfung und Stellungnahme weitergeleitet.
- Formloser schriftlicher Antrag und evtl. Lageplan