Straßenbaubeiträge
Straßenbaubeiträge werden von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke zum Ersatz des Aufwandes und als Gegenleistung für die wirtschaftlichen Vorteile durch den Ausbau (Erneuerung, Verbesserung, Erweiterung) von älteren Straßen erhoben.
Im Rahmen der Finanzierung von Bauvorhaben oder beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien kann es vorkommen, dass eine Beitragsbescheinigung der Gemeinde benötigt wird, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Erschließungsbeiträge nach dem baugesetzbuch oder Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind. Die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung kann bei der Gemeinde beantragt werden.
Für die Erteilung der Beitragsbescheinigung wird ein Gebührenbescheid erstellt, in dem eine Verwaltungsgebühr festgesetzt wird. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Tarif-Nr. 3 der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Bad Sassendorf.
- Formloser schriftlicher Antrag mit Lageplan