Sperrgutabfuhr
Die Abholung von Sperrmüll aus Haushalten erfolgt nach vorheriger Anmeldung. Ihnen wird danach der voraussichtliche Abfuhrtermin mitgeteilt.
Mindestgebühr (enthält 2m³) liegt bei 25,00 €. Jeder weitere angebrochene Kubikmeter kostet 12,50 € Aufpreis.
Was können Sie über die Sperrgutabfuhr entsorgen?
Sperrige Abfälle sind solche, die in privaten Haushaltungen anfallen und wegen ihrer Größe oder ihres Umfanges nicht in den Restmüllbehältern entsorgt werden können.
Beispiel: Möbelstücke, Betten, Matratzen, (ausgenommen Elektrogroßgeräte)
Nicht abgefahren werden:
- Baum- und Strauchschnitt
- Kartonagen, Plastiksäcke und andere zerkleinerungsfähige Packstoffe
- Bauabfälle wie Türen, Fenster, Zäune, Laminat, Vertäfelung sowie behandelte Holzteile
- Bauschutt, Altreifen, Autoteile,
- Gewerbliche Abfälle / Haushaltsauflösungen
- Elektrogeräte jeglicher Art (Kostenlose Abgabestelle für Elektro-Altgeräte sind der Wertstoffhof Soest und das Abfallwirtschaftszentrum in Werl + Erwitte)
(Besondere Abfuhr von Elektrogroßgräten beachten!)
Hinweis:
Alle Sperrstücke müssen von zwei Personen zumutbar in den LKW getragen werden können.
Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Fahrbahnrand bzw. auf dem Gehweg ohne Behinderung des Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehrs bereitgestellt werden. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallbratung der ESG unter 02921 / 353-108 zur Verfügung.
Mindestgebühr (enthält 2m³) liegt bei 25,00 €.
Jeder weitere angebrochene Kubikmeter kostet 12,50 € Aufpreis.