Schwerbehindertenangelegenheiten

Beantragung / Änderungsantrag

Ab einem Grad der Behinderung von 50 kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. Alle nötigen Informationen zum genauen Verfahren stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.

Der Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung ist über einen Antrag zu stellen. Das gleiche Formular kann auch für einen Änderungsantrag genutzt werden, sofern sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben sollte. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Antrag online zu stellen, barrierefrei und anwenderfreundlich.

Antragsformulare liegen im Eingangsbereich der Gemeindeverwaltung zum Abholen  bereit. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Soest müssen ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Soest einreichen:

Kreis Soest, Abt. Soziales / Schwerbehindertenangelegenheiten, Hoher Weg 1 – 3, 59494 Soest, Tel.: 0 29 21 / 30-0

Der Antrag kann jedoch auch zur Weiterleitung an der Zentrale abgegeben werden.

 

Verlängerung / Neuausstellung

Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises ist grundsätzlich nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format  handelt und hier noch ein Verlängerungsfeld frei ist.

Alternativ kann die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat (neues Format) beantragt werden. Für die Ausstellung des neuen Ausweises wird ein aktuelles farbiges Foto (Passbildformat) benötigt. Der Antrag wird an den Kreis Soest weiter geleitet.

Kontakt

Frau Berghoff

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Frau Schneider

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Frau Reen

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Frau Trost

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