Personalausweise
Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises wird von der Einwohnermeldeabteilung im automatisierten Verfahren erstellt. Der Antragsteller hat zur Überprüfung seiner Identität sowie zur Unterschriftsleistung grundsätzlich persönlich zu erscheinen.
Während der Beantragung wird Ihnen der PIN-Brief (mit PIN und PUK) ausgehändigt. Mit diesem können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen. Auf Wunsch senden wir Ihnen eine Benachrichtigung, wenn der Ausweis geliefert wurde.
Kann der Antragsteller zur Abholung nicht persönlich erscheinen, so besteht die Möglichkeit, den Ausweis auch von einem Bevollmächtigten abholen zu lassen. In diesem Fall muss jedoch eine Abholungsvollmacht vorgelegt werden.
Ausweis weg?
Sperrhotline: 116 116 (bitte halten Sie das Sperrkennwort bereit!)
Weitere Infos hier: www.personalausweisportal.de
Gebühr für die Ausstellung des Personalausweises
- 37,00 € für antragstellende Person ab 24 Jahren
- 22,80 € für antragstellende Person unter 24 Jahren
Die Gebühren sind am Tage der Antragstellung in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Bei der Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- ein digital an die Meldebehörde übermitteltes Lichtbild (mehr Infos hier)
- Geburtsurkunde (Abstammungsurkunde), Heiratsurkunde oder Familienstammbuch, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird bzw. bei der Beantragung kein Ausweisdokument vorgelegt werden kann,
- der bisherige Personalausweis; wenn kein Personalausweis vorhanden ist, genügt auch ein Reisepass oder ein anderer amtlicher Lichtbildausweis zwecks Identitätsfeststellung. Andernfalls ist eine Bestätigung der Identität durch einen Zeugen erforderlich
- bei Spätaussiedlern zusätzlich eine Bescheinigung über die Namenserklärung und die Spätaussiedlerbescheinigung, wenn erstmalig ein Ausweisdokument beantragt wird,
bei Antragstellern unter 16 Jahren: Zustimmungserklärung der Sorgeberechtigten (sollte die elterliche Sorge allein bei einem Elternteil liegen, ist eine aktuelle Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht bei der Antragstellung vorzulegen)
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
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Zustimmungserklärung für Kinder zur Ausstellung eines Personalausweises,
Reisepasses und/oder Kinderreisepasses -
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Verlustanzeige Reisepass, vorläufiger Reisepass, Kinderausweis, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis
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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gem. § 1 Abs. 3 Personalausweisgesetz (PAuswG)