Osterfeuer sind sogenannte Brauchtumsfeuer. Die Gemeinde Bad Sassendorf hat diese in der ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt.
Osterfeuer dürfen nicht von jedermann, sondern lediglich von Vereinen sowie größeren Organisationen unter der Bedingung der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Osterfeuer in Bad Sassendorf sind genehmigungspflichtig.
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Gruhn
Rathaus
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Oder nach Vereinbarung.
- m.gruhn@bad-sassendorf.de
Osterfeuer
Osterfeuer sind sogenannte Brauchtumsfeuer. Die Gemeinde Bad Sassendorf hat diese in der ordnungsbehördlichen Verordnung geregelt.
Osterfeuer dürfen nicht von jedermann, sondern lediglich von Vereinen sowie größeren Organisationen unter der Bedingung der Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit durchgeführt werden.
Osterfeuer in Bad Sassendorf sind genehmigungspflichtig.
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