Namensänderung

Wiederannahme des Geburtsnamens

Nach einer Scheidung kann derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Zuständig für diese Namensänderung ist das Standesamt, wo die Ehe geschlossen wurde bzw. das Standesamt des Wohnsitzes.

  • Beurkundung zur Namensführung 21,00 €
  • Bescheinigung über eine Namensänderung 9,00 €
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
  • oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

Kontakt

Frau Ute Hemmer

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