Lärmaktionsplanung
Die Lärmkartierung ist ein wichtiges Instrument, um Lärmbelastungen großflächig darzustellen und Lärmschwerpunkte zu ermitteln.
Seit 2022 werden alle Lärmkarten in der EU nach neuen, einheitlichen und verpflichten anzuwendenden Berechnungsverfahren erstellt, damit die Ergebnisse zwischen den Mitgliedstaaten vergleichbar sind, denn die Belastung – besonders durch Straßenverkehrslärm - stellt in ganz Europa ein großes Problem dar. Eine Verringerung der Lärmbelastung ist oftmals nur durch den Einsatz kombinierter Lösungen zur Lärmminderung möglich, hierzu zählen insbesondere auch Maßnahmen an der Quelle.
Nach § 47 d Abs. 1 BImSchG stellen die zuständigen Behörden alle fünf Jahre Lärmaktionspläne auf, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Nach § 47 d Abs. 2 Satz 2 BImSchG soll es auch Ziel dieser Lärmaktionspläne sein, „ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms zu schützen“.
Den Lärmaktionsplan der Gemeinde Bad Sassendorf finden Sie hier.
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
§ 47c Lärmkarten - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG)
§ 47d Lärmaktionspläne