Die Gemeinde Bad Sassendorf ist seit 1975 staatlich anerkanntes Heilbad. Zur Finanzierung ihrer Aufgaben als Kurort, beispielsweise für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Pflege der zu Heil- und Kurzwecken im Kurgebiet bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für Kurveranstaltungen erhebt die Gemeinde Bad Sassendorf von ihren Kurgästen, die im Kurort eine Unterkunft nehmen bzw. in den Kurkliniken betreut werden, einen Kurbeitrag.
Die Zahlungspflicht des Kurbeitrages beginnt mit dem Tage der Anreise. Sie endet mit dem Tag der Abreise. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden bei der Kurbeitragsfestsetzung als ein Tag gerechnet.
Die Bad Sassendorf Card wird vom Vermieter/Unterkunftsgeber am Anreisetag ausgegeben.
Zweitwohnungsinhaber erhalten, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes im Erhebungsgebiet, eine 1 Jahr gültige Kurkarte. Der Kurbeitrag für diese Kurkarte beträgt einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer 20,00 je Person und Jahr.
Weitere Informationen über die Höhe des Kurbeitrages und über Ermäßigungen / Befreiungen des Kurbeitrages erhalten Sie aus der Kurbeitragssatzung.
Oder über das Tourismusbüro.
- Der Kurbeitrag beträgt einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer 3,40 EUR je Person und Aufenthaltstag.
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Hintz
Rathaus
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Oder nach Vereinbarung.
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
- Telefon
- 02921 / 505 - 29
- Fax
- 02921 / 505 - 59
- j.hintz@bad-sassendorf.de
Hemmis
Rathaus
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
p>Oder nach Vereinbarung.- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
- Telefon
- 02921 / 505 - 82
- Fax
- 02921 / 505 - 59
- m.hemmis@bad-sassendorf.de
Kurbeitrag
Die Gemeinde Bad Sassendorf ist seit 1975 staatlich anerkanntes Heilbad. Zur Finanzierung ihrer Aufgaben als Kurort, beispielsweise für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung und Pflege der zu Heil- und Kurzwecken im Kurgebiet bereitgestellten Einrichtungen und Anlagen sowie für Kurveranstaltungen erhebt die Gemeinde Bad Sassendorf von ihren Kurgästen, die im Kurort eine Unterkunft nehmen bzw. in den Kurkliniken betreut werden, einen Kurbeitrag.
Die Zahlungspflicht des Kurbeitrages beginnt mit dem Tage der Anreise. Sie endet mit dem Tag der Abreise. Der Tag der Anreise und der Tag der Abreise werden bei der Kurbeitragsfestsetzung als ein Tag gerechnet.
Die Bad Sassendorf Card wird vom Vermieter/Unterkunftsgeber am Anreisetag ausgegeben.
Zweitwohnungsinhaber erhalten, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes im Erhebungsgebiet, eine 1 Jahr gültige Kurkarte. Der Kurbeitrag für diese Kurkarte beträgt einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer 20,00 € je Person und Jahr.
Weitere Informationen über die Höhe des Kurbeitrages und über Ermäßigungen / Befreiungen des Kurbeitrages erhalten Sie aus der Kurbeitragssatzung.
Oder über das Tourismusbüro.
- Der Kurbeitrag beträgt einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer 3,40 EUR je Person und Aufenthaltstag.