Kleinkläranlagen
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen
Die Gemeinde Bad Sassendorf betreibt in ihrem Gebiet die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen. Grundstücksentwässerungsanlagen sind abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser. Die Entsorgung umfasst die Entleerung (einschl. ggf. Reinigung) der Anlage sowie Abfuhr und Behandlung der Anlageninhalte. Die Gemeinde Bad Sassendorf bedient sich zur Durchführung der Entsorgung eines von ihr beauftragten Unternehmers.
Vollbiologische Kleinkläranlagen mit der Bauartzulassung vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik grundsätzlich bei Bedarf, mindestens jedoch im zweijährigen Abstand zu entleeren. Das Nichtvorliegen eines Abfuhrbedarfes ist durch den Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde durch Wartungsprotokoll (mit einer integrierten Schlammspiegel-Messung) einer von ihm beauftragten Wartungsfirma nachzuweisen.
Vollbiologische Kleinkläranlagen ohne Bauartzulassung sind je nach Größe und Bedarf in kürzeren Zeitintervallen zu entsorgen, die von der Gemeinde im Einzelfall festgelegt werden.
Abflusslose Gruben sind grundsätzlich bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr zu entleeren.
Nähere Einzelheiten und die aktuelle Höhe der Gebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Die aktuelle Höhe der Gebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (sh. weiter unten).