Kanalverstopfung
Das gemeindliche Kanalnetz besteht aus Schmutzwasser- und Regenwasserleitungen. Oft sind auch beide Einleitungen in einem Mischkanal zusammen gefasst.
Vor dem Melden von Verstopfungen sollte sichergestellt sein, dass sich diese nicht auf dem privaten Grundstück befindet. Für die Leitungen auf dem Grundstück und bis zum Hauptkanal ist der Grundstückseigentümer zuständig bzw. unterhaltungspflichtig. Im Kontrollschacht, sofern vorhanden, kann überprüft werden, ob das Abwasser vom Grundstück noch ordnungsgemäß abfließt und die Verstopfung im städtischen Netz sein muss. Sofern ein Kontrollschacht vorhanden ist, befindet er sich in der Regel auf dem Grundstück oder als Revisionsschacht im Gebäude (zum Beispiel im Keller oder Anschlussraum). Er sollte jederzeit zugänglich sein.
Genaue Angaben zum Ort der Verstopfung erleichtern die Beseitigung. Folgende Angaben sind bei der Meldung wichtig:
- Name, Adresse und Rückrufnummer des Meldenden
- Angaben zum Ort der Verstopfung, sofern möglich
Bei Notfällen zwischen 18:00 Uhr und 8:00 Uhr des Folgetages sowie Samstags und sonntags die Feuerwehr oder die Polizei informieren.
- Wenn sich die Verstopfung im gemeindlichen Kanalnetz befindet, ist die Beseitigung kostenlos.
- Angaben zum genauen Ort der Verstopfung, möglichst Straße und Hausnummer.