Kanalunterhaltung
Die Überwachung und Unterhaltung des Bad Sassendorfer Kanalnetzes erfolgt nach der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser SüwVO Abw vom 17. Oktober 2013)
Kommunale Kanalnetze und deren Sonderbauwerke
Die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser - SüwVO Abw - regelt in Nordrhein-Westfalen die Selbstüberwachung von Kanalisationen durch den Betreiber. Nach dieser Verordnung sind die Betreiber von Abwasseranlagen dazu verpflichtet, diese regelmäßig zu überwachen und ggf. Maßnahmen zu deren Instandsetzung einzuleiten. Detailliert ist hier festgelegt, welche Einrichtungen in welchem Umfang und Häufigkeit zu prüfen ist.
Entsprechend der SüwVO Abw ist der Zustand der Kanäle zu erfassen. In einem Zeitraum von 10 Jahren seit Inkrafttreten der Verordnung (01.01.1996), d.h. bis zum 31.12.2005 war das gesamte Kanalnetz auf seinen Zustand hin zu überprüfen. Nach der Ersterfassung ist das gesamte Kanalnetz regelmäßig einmal in 15 Jahren, mindestens jedoch 5 % der Kanäle pro Jahr, auf Schäden zu untersuchen. Darüber hinaus ist in der Selbstüberwachungsverordnung beschrieben, wie die übrigen Einrichtungen (Schachtbauwerke, Düker, Pumpwerke, Regenbecken usw.) des Kanalisationsnetzes vom Betreiber zu überwachen sind.
Nach den Vorgaben des SüwVO Abw hat der Betreiber eines Kanalisationsnetzes in einer Selbstüberwachungs-Anweisung u.a. Umfang, Ziel und Art der Zustands- und Funktionsprüfungen, die Zeitpunkte, zu denen die Zustands- und Funktionsprüfungen durchzuführen sind und die verantwortliche Personen festzulegen. Die Ergebnisse/Feststellungen aus der Selbstüberwachung sind in einem Selbstüberwachungsbericht zu dokumentieren.
Festgestellte Mängel sind entsprechend ihrer Bedeutung innerhalb bestimmter Fristen zu beseitigen. Im Erlass "Anforderungen an den Betrieb und Unterhaltung von Kanalisationsnetzen" (Betriebs-Erlass) des Umweltministeriums wird dies näher spezifiziert.
Die ordnungsgemäße Umsetzung der SüwVO Abw wird von der Bezirksregierung durch jährlich Abfragen bei den Kanalnetzbetreibern überwacht.