Kanalanschlussbeitrag
Der einmalige Kanalanschlussbeitrag stellt die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der gemeindlichen Abwasseranlage und den hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteil für ein Grundstück dar. Der Kanalanschlussbeitrag dient dem Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes der Gemeinde für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung der gemeindlichen Abwasseranlage.
Der Maßstab für den Beitrag ist die Veranlagungsfläche. Diese ergibt sich durch Vervielfachen der Grundstücksfläche mit dem Veranlagungsfaktor. Bei Grundstücken, die über 700 m² groß sind, wird die Mehrfläche zur Hälfte angesetzt. Entsprechend der Ausnutzbarkeit des Grundstücks wird die Grundstücksfläche mit einem Veranlagungsfaktor vervielfacht, der im Einzelnen beträgt:
- bei eingeschossiger Bebaubarkeit: 100 %
- bei zweigeschossiger Bebaubarkeit: 125 %
- bei dreigeschossiger Bebaubarkeit: 150 % usw.
Der Kanalanschlussbeitrag beträgt 1,00 € je m² Veranlagungsfläche.
Besteht nicht die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit des Vollanschlusses, so wird ein Teilbetrag erhoben. Dieser beträgt:
- bei einem Anschluss nur für Schmutzwasser 50 % des Beitrags;
- bei einem Anschluss nur für Niederschlagswasser 50 % des Beitrags.