Integrationsmanagement

Durch die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements soll eine zielgerichtete Steuerung der Integrationsprozesse in den Kommunen und eine damit verbundene schnellere Integration von Neuzugewanderten erfolgen. Erreicht werden sollen diese Ziele durch die flächendeckende Implementierung einer qualifizierten Einzelfallberatung im Rahmen eines Case-Managements, welches sich an der Lebenswelt und den Bedarfen der zugewanderten Menschen orientiert. Casemanagement ist dabei eine professionelle Handlungsmethode der Sozialen Arbeit, die in vielen sozialen Bereichen Anwendung findet. Im Integrationsbereich ermöglicht das Case-Management individuelle Begleitprozesse, welche die Integration der Menschen mit Migrationshintergrund beschleunigen sollen. Diese Form der Beratung ist nicht spezialisiert. Jedes Problem, das im Zusammenhang mit dem Prozess der Integration auftreten kann, ist beratungsfähig. Grundsätzlich kennzeichnend für das Case-Management ist ein an den Interessen und Bedürfnissen der Teilnehmenden orientiertes und strukturiertes Vorgehen in der Fallarbeit und die Zusammenarbeit mit anderen Hilfesystemen. Je nach Lebens- und Problemlage erfolgt eine Verweisberatung an andere bedarfsentsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebote.

  • Freiwillige Leistung iSd. Art. 28 Abs. 2 GG, Art. 78 Abs. 2, 3 und 4 VerfNRW, §§ 2,3 Abs. 1 GO

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Frau Zenkovic

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