Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen
Die Gemeinde Bad Sassendorf betreibt in ihrem Gebiet die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser. Die Entsorgung umfasst die Entleerung (einschl. ggf. Reinigung) der Anlage sowie Abfuhr und Behandlung der Anlageninhalte. Die Gemeinde Bad Sassendorf bedient sich zur Durchführung der Entsorgung eines von ihr beauftragten Unternehmers.
Der Inhalt von Kleinkläranlagen ist bei einem Abfuhrbedarf, mindestens jedoch im zweijährigen Abstand zu entsorgen. Das Nichtvorliegen eines Abfuhrbedarfes ist durch den Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde durch Wartungsprotokoll (mit einer integrierten Schlammspiegel-Messung) einer von ihm beauftragten Wartungsfirma nachzuweisen.
Abflusslose Gruben sind bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr zu entleeren.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
- Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Gemeinde Bad Sassendorf
- Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Sassendorf
- Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Die aktuelle Höhe der Gebühr für das Abfahren des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Sassendorf (s. weiter unten).
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Walter
Rathaus
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Oder nach Vereinbarung.
- o.walter@bad-sassendorf.de
Grundstücksentwässerungsanlagen
Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen
Die Gemeinde Bad Sassendorf betreibt in ihrem Gebiet die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Grundstücksentwässerungsanlagen sind abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen für häusliches Schmutzwasser. Die Entsorgung umfasst die Entleerung (einschl. ggf. Reinigung) der Anlage sowie Abfuhr und Behandlung der Anlageninhalte. Die Gemeinde Bad Sassendorf bedient sich zur Durchführung der Entsorgung eines von ihr beauftragten Unternehmers.
Der Inhalt von Kleinkläranlagen ist bei einem Abfuhrbedarf, mindestens jedoch im zweijährigen Abstand zu entsorgen. Das Nichtvorliegen eines Abfuhrbedarfes ist durch den Grundstückseigentümer gegenüber der Gemeinde durch Wartungsprotokoll (mit einer integrierten Schlammspiegel-Messung) einer von ihm beauftragten Wartungsfirma nachzuweisen.
Abflusslose Gruben sind bei Bedarf, mindestens aber einmal im Jahr zu entleeren.
Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Die aktuelle Höhe der Gebühr für das Abfahren des Inhalts von Grundstücksentwässerungsanlagen entnehmen Sie bitte der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Bad Sassendorf (s. weiter unten).