- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Ute
Hemmer
Rathaus
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Oder nach Vereinbarung.
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
- Telefon
- 02921 / 505 - 57
- u.hemmer@bad-sassendorf.de
Schröder
Rathaus
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Oder nach Vereinbarung.
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
- Telefon
- 02921 / 505 - 50
- g.schroeder@bad-sassendorf.de
Gaststättenkonzession
Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.
Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.
Gaststättenerlaubnis beantragen? - so gehts!
Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.
- Pachtvertrag / Grundbuchauszug
- Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
- Führungszeugnis
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
- zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
- bei Ausländern:
- Aufenthaltsgenehmigung
- Gesundheitszeugnis
- zu beantragen beim Gesundheitsamt
- Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
- GmbH-Vertrag
