Gaststättenkonzession

Um eine erlaubnispflichtige Gaststätte eröffnen zu können, wird eine Gaststättenkonzession benötigt.

Die Konzession ist eine Personalkonzession und von persönlichen Voraussetzungen abhängig.

Gaststättenerlaubnis beantragen? - so gehts!

Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW ist die Verwaltungsgebühr auf den Verwaltungsaufwand zu begrenzen.

  • Pachtvertrag / Grundbuchauszug
  • Lageplan und Grundriss der Gaststättenräume
  • Führungszeugnis
    • zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
    • zu beantragen im Bürgerbüro des Wohnortes
  • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • zu beantragen beim für Sie zuständigen Finanzamt
  • bei Ausländern:
    • Aufenthaltsgenehmigung
  • Gesundheitszeugnis
    • zu beantragen beim Gesundheitsamt
  • Unterrichtungsnachweis von der Industrie- und Handelskammer
  • Gewerbeanmeldung
  • GmbH-Vertrag

Kontakt

Frau Ute Hemmer

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Herr Schröder

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