Fundbüro

Fundsachen können im Fundbüro im Rathaus abgegeben bzw. abgeholt werden.

Der Finder hat einen Anspruch auf Finderlohn gegenüber dem Eigentümer der Fundsache. Zudem kann der Finder, wenn der Eigentümer der Fundsache nicht innerhalb von 6 Monaten ermittelt werden kann, das Eigentum an der Sache erwerben (Eigentumserwerb).  Nach Ablauf der 6 Monate wird er hierzu unaufgefordert angeschrieben und über den Eigentumserwerb informiert.

Die aktuellen Fundstücke können Sie beim genannten Ansprechpartner erfragen.

Bitte nutzen Sie auch unser Online Fundbüro.

  • Der Finderlohn richtet sich nach dem Wert der Sache.
  • Der Finderlohn beträgt bei einem Sachwert bis 500,00 € 5 %, über 500,00 € ebenfalls 5 % und zusätzlich 3 % vom Mehrwert.
  • Hat die Fundsache einen ideellen Wert, so ist der Finderlohn nach Ermessen festzulegen.
  • Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3 %.
  • Vorlage eines Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass)
  • ggfls. andere Unterlagen je nach Art der Fundsache.
  • Sie haben etwas gefunden oder verloren? Besuchen Sie unser Online-Fundbüro.

Kontakt

Herr Gruhn

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