Fremdenverkehrsbeitrag

Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von der Gemeinde Bad Sassendorf als Ersatz der gemeindlichen Aufwendungen für die Förderung des Fremdenverkehrs erhoben.

Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die von Gemeinden, die als Kurorte anerkannt sind, neben dem Kurbeitrag erhoben werden kann. Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von allen selbstständig tätigen natürlichen und juristischen Personen erhoben, die aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile ziehen. Damit soll der Personenkreis zu den kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr besonders beitragenl, welcher aus dem Fremdenverkehr wirtschaftlichen Nutzen zieht und daher durch die kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr begünstigt wird. Der Fremdenverkehrsbeitrag wird auf Grundlage der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Bad Sassendorf festgesetzt.

Kontakt

Frau Ulrike Schmidt

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Frau Köther

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