- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Ulrike
Schmidt
Rathaus
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Oder nach Vereinbarung.
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
- Telefon
- 02921 / 505 - 14
- Fax
- 02921 / 505 - 59
- u.schmidt@bad-sassendorf.de
Hemmis
Rathaus
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Oder nach Vereinbarung.
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- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
- Telefon
- 02921 / 505 - 82
- Fax
- 02921 / 505 - 59
- m.hemmis@bad-sassendorf.de
Fremdenverkehrsbeitrag
Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von der Gemeinde Bad Sassendorf als Ersatz der gemeindlichen Aufwendungen für die Förderung des Fremdenverkehrs erhoben.
Der Fremdenverkehrsbeitrag ist eine Abgabe, die von Gemeinden, die als Kurorte anerkannt sind, neben dem Kurbeitrag erhoben werden kann. Der Fremdenverkehrsbeitrag wird von allen selbstständig tätigen natürlichen und juristischen Personen erhoben, die aus dem Fremdenverkehr unmittelbar oder mittelbar wirtschaftliche Vorteile ziehen. Damit soll der Personenkreis zu den kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr besonders beitragenl, welcher aus dem Fremdenverkehr wirtschaftlichen Nutzen zieht und daher durch die kommunalen Aufwendungen für den Fremdenverkehr begünstigt wird. Der Fremdenverkehrsbeitrag wird auf Grundlage der Satzung über die Erhebung eines Fremdenverkehrsbeitrages in der Gemeinde Bad Sassendorf festgesetzt.