Fischereischeine
Fischereischein:
Für das Angeln in stehenden und fließenden Gewässern benötigen Sie einen Fischereischein.
Geltungsdauer: auf Wunsch: 1 oder 5 Jahre
Jugendfischereischein
Für Personen, die das 10., nicht aber das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Information zur Fischereiprüfung:
Die Prüfung darf ab dem 14. Lebensjahr abgelegt werden.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischereiprüfung muss an den Landrat des Kreises Soest -Untere Fischereibehörde-, Hoher Weg 1-3, 59491 Soest, Tel. 02921/300, gestellt werden. Dort sind auch die nächsten Prüfungstermine zu erfahren.
1. Jugendfischereischein
(zwischen 10 und 16 Jahren)
- a) Erstausstellung:
- 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 8,00 €
- b) Verlängerung:
- Vorlage des bisherigen Jugendfischereischeines
- Gebühr: 8,00 €
2. Jahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 16,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
- b) Verlängerung:
- Vorlage des Jahresfischereischeines
- Gebühr: 16,00 €
3. Fünfjahresfischereischein
- a) Erstausstellung:
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
(Prüfung ab 14 Jahren möglich) - 1 aktuelles Lichtbild
- Gebühr: 48,00 €
- Vorlage des Fischereiprüfungszeugnisses
- b) Verlängerung:
- Vorlage des Fünfjahresfischereischeines
- Gebühr: 48,00 €