Familienpass
Der Bad Sassendorfer Familienpass bietet die Möglichkeit, bei den in den Richtlinien aufgeführten Einrichtungen / Veranstaltungen Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen.
Die Ausstellung des Familienpasses ist gebührenfrei.
- Steuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung, Steuerkarte des Vorjahres oder andere geeignete Unterlagen (Antrag gem. § 2 Abs. 1 u. 2 dieser Richtlinien),
- Schwerbehindertenausweis oder sonstiger Nachweis über den Grad der Behinderung (100 v. H.) (Antrag gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 3 dieser Richtlinien),
- Bescheid über die Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII
- Bescheid über Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht und Bundessozialhilfegesetz (Antrag gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 7 dieser Richtlinien).
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Prüfung der Voraussetzungen maßgebend.
ORTSRECHT
Rathaus
Eichendorffstraße 159505Bad Sassendorf