Mit dem Familienpass können Sie eine Vergünstigung beim Eintritt in das Lehrschwimmbecken und bei Dienstleistungen durch die Musik- und Kunstschule in Höhe von 30 Prozent erhalten. Für den Erhalt des Familienpasses müssen einige Voraussetzungen eingehalten werden. So richtet sich der Familienpass lt. den Richtlinien an Familien, bei welchen die Einkommensgrenze von ca. 24.000,00 Euro pro Jahr mit einem Kind (bei jedem weiteren Kind von zusätzlich ca. 5.000 Euro) nicht überstiegen wird. Zusätzlich müssen die Familien in Bad Sassendorf ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen und weitere spezielle Tatbestandsmerkmale eingehalten werden. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abteilung 2.2 gerne zur Verfügung.
- Steuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung, Steuerkarte des Vorjahres oder andere geeignete Unterlagen (Antrag gem. § 2 Abs. 1 u. 2 dieser Richtlinien),
- Schwerbehindertenausweis oder sonstiger Nachweis über den Grad der Behinderung (100 v. H.) (Antrag gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 3 dieser Richtlinien),
- Bescheid über die Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII
- Bescheid über Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht und Bundessozialhilfegesetz (Antrag gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 7 dieser Richtlinien).
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Prüfung der Voraussetzungen maßgebend.
Die Ausstellung des Familienpasses ist gebührenfrei.
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Reichart
Rathaus
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08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
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Freitext
Oder nach Vereinbarung.
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
- Telefon
- 02921 / 505 - 79
- Fax
- 02921 / 505 - 59
- a.reichart@bad-sassendorf.de
Familienpass
Mit dem Familienpass können Sie eine Vergünstigung beim Eintritt in das Lehrschwimmbecken und bei Dienstleistungen durch die Musik- und Kunstschule in Höhe von 30 Prozent erhalten. Für den Erhalt des Familienpasses müssen einige Voraussetzungen eingehalten werden. So richtet sich der Familienpass lt. den Richtlinien an Familien, bei welchen die Einkommensgrenze von ca. 24.000,00 Euro pro Jahr mit einem Kind (bei jedem weiteren Kind von zusätzlich ca. 5.000 Euro) nicht überstiegen wird. Zusätzlich müssen die Familien in Bad Sassendorf ihren gewöhnlichen Aufenthalt begründen und weitere spezielle Tatbestandsmerkmale eingehalten werden. Bei Rückfragen steht Ihnen die Abteilung 2.2 gerne zur Verfügung.
Die Ausstellung des Familienpasses ist gebührenfrei.
- Steuerbescheid, Jahresverdienstbescheinigung, Steuerkarte des Vorjahres oder andere geeignete Unterlagen (Antrag gem. § 2 Abs. 1 u. 2 dieser Richtlinien),
- Schwerbehindertenausweis oder sonstiger Nachweis über den Grad der Behinderung (100 v. H.) (Antrag gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 3 dieser Richtlinien),
- Bescheid über die Gewährung laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder SGB XII
- Bescheid über Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilferecht und Bundessozialhilfegesetz (Antrag gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 7 dieser Richtlinien).
Der Zeitpunkt der Antragstellung ist für die Prüfung der Voraussetzungen maßgebend.