Einbürgerung

Unter Einbürgerung versteht man den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach Maßgabe der Bestimmungen des Staatsangehörigkeitsrechts. Die Kreisverwaltung Soest ist für die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband für das gesamte Kreisgebiet (außer der Stadt Lippstadt) zuständig. Alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.

Unter Vorlage der Einbürgerungsurkunde (Original, keine Kopie) wird die deutsche Staatsangehörigkeit im Melderegister eingetragen, im Anschluss kann ein deutsches Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) beantragt werden.

Bitte rufen Sie vor der persönlichen Beantragung des Ausweisdokumentes an, denn es ist von Fall zu Fall unterschiedlich welche Dokumente zur Beantragung vorgelegt werden müssen.

 

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