- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Berghoff
Bürgerservice
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
06:45 Uhr - 12:00 Uhr | mit Termin 12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- einwohnermeldeamt@bad-sassendorf.de
Ute
Hemmer
Rathaus
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Oder nach Vereinbarung.
- u.hemmer@bad-sassendorf.de
Trost
Bürgerservice
Montag
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- einwohnermeldeamt@bad-sassendorf.de
Gruhn
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Oder nach Vereinbarung.
- m.gruhn@bad-sassendorf.de
Henschel
Rathaus
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- p.henschel@bad-sassendorf.de
Kroll
Rathaus
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Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Oder nach Vereinbarung.
- r.kroll@bad-sassendorf.de
Schneider
Bürgerservice
Montag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- einwohnermeldeamt@bad-sassendorf.de
Reen
Bürgerservice
Montag
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06:45 Uhr - 12:00 Uhr | mit Termin 12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Frank
Becker
Fachbereichsleiter
Rathaus
Montag
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- f.becker@bad-sassendorf.de
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Sebastian
Middeler
Rathaus
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Freitag
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- s.middeler@bad-sassendorf.de
Bundestagswahl
Wahlergebnisse - Bundestagswahl 2021
Wie hat die Gemeinde Bad Sassendorf bei der Bundestagswahl 2021 gewählt? Wie hoch war die Wahlbeteiligung? Die Ergebnisse finden Sie hier!
Wahltermin
Der Bundespräsident in Abstimmung mit der Bundesregierung den Wahltag auf Sonntag, den 26. September 2021, festgelegt
Briefwahl
Wenn Sie bei der bevorstehenden Wahl aus terminlichen Gründen verhindert sind, haben Sie ab dem 16 August 2021 die Möglichkeit, im Vorfeld bei der Gemeinde Bad Sassendorf:
- Ihre Briefwahlunterlagen anzufordern
- Im Rathaus Ihre Stimme abzugeben
Mitzubringen zur Wahl sind folgende Unterlagen:
- Wahlbenachrichtigung
- Personalausweis
Deutsche im Ausland
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Das Antragsformular „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche“ steht jetzt beim Bundeswahlleiter zur Verfügung. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde, in der sie bzw. er zuletzt in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet war, im Original übermittelt werden.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 5. September 2021) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Viele Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bieten zur Beschleunigung an, die Beförderung der Wahlbriefe vom Ausland nach Deutschland zu übernehmen. Informationen hierüber können entweder direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung erfragt oder demnächst im Internetangebot des Bundeswahlleiters eingesehen werden.
Nähere Informationen zur Wahlteilnahme von Deutschen im Ausland an der Bundestagswahl 2021 finden Sie ebenfalls auf der Themenseite „Informationen für Wählerinnen und Wähler – Deutsche im Ausland“.
Wahlhelfer
Wahlhelfer, das bedeutet als Teil der wahlberechtigten Bevölkerung aktiv an der Durchführung einer Wahl und der Feststellung des Wahlergebnisses beteiligt zu sein. Dies ist von der Verfassung so vorgesehen und stellt gleichermaßen das Recht wie auch die Pflicht der Bevölkerung dar, das Wahlrecht und damit die Demokratie zu stärken.
In Bad Sassendorf werden für eine Wahl circa 200 Wahlhelfer*innen benötigt. Neben den Bediensteten der Gemeinde Bad Sassendorf, Mitarbeiter*innen anderer Behörden und Parteimitgliedern benötigen wir auch die Mithilfe unserer Bürger*innen.
Deshalb nutzen Sie die Gelegenheit "mittendrin" zu sein. Wir laden Sie herzlich ein, an einem der nächsten Wahlsonntage einen Blick hinter die Kulissen zu werfen und ein Stück Demokratie "live" zu erleben.