Bundestagswahl

Wahlergebnis

Am 23.02.2025 können Sie ab 18.00 Uhr hier die Wahlergebnisse für Bad Sassendorf einsehen.

 

Wahltermin

Die nächste, vorgezogene Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt. 

Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis wurde am 12. Januar 2025 erstellt. In diesem Zuge werden die Wahlbenachrichtigungen für die potentiellen Wählerinnen und Wähler gedruckt und ab dem 23. Januar 2025 durch die Post zugestellt. 
 

Briefwahl

Wenn Sie bei der bevorstehenden Wahl aus terminlichen Gründen verhindert sind, haben Sie  die Möglichkeit, im Vorfeld bei der Gemeinde Bad Sassendorf:

Die Stimmabgabe im Rathaus ist während folgender Zeiten in den Räumen 1.01 und 1.02 möglich:

  • Montag 8:00 – 15:30 Uhr
  • Dienstag und Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr
  • Donnerstag 8:00 – 18:00 Uhr und
  • Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
  • Freitag, 21.02.2025 von 8:00 – 15:00 Uhr 

Mitzubringen zur Wahl sind folgende Unterlagen:

  • Wahlbenachrichtigung
  • Personalausweis

 

Repräsentative Wahlstatistik

Der Briefwahlbezirk 9001 (Ortsteile Ostinghausen, Bettinghausen, Weslarn und Heppen) wurde für die vorgezogene Bundestagswahl als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt. Dies gilt nur für den Briefwahlbezirk. Um eine nachträglich statistische Auswertung durchzuführen, haben die Stimmzettel ein entsprechendes Merkmal. Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt. 

 

Informationen für Neubürgerinnen und Neubürger

Wer nach dem 12.01.2025 nach Bad Sassendorf zieht, kann sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Wer innerhalb Bad Sassendorfs umzieht, bleibt im Wählerverzeichnis der Fortzugsadresse eingetragen.

Wer nach dem 12.01.2025 fortzieht, kann in Bad Sassendorf wählen, wenn im Zuzugsort kein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt worden ist.

 

Deutsche im Ausland

Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Das Antragsformular „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche“ steht jetzt auf den Seiten der Bundeswahlleiterin zur Verfügung. Es enthält Ausfüllhinweise in einem Merkblatt.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.

Viele Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bieten zur Beschleunigung an, die Beförderung der Wahlbriefe vom Ausland nach Deutschland zu übernehmen. Informationen hierüber können entweder direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung erfragt oder demnächst im Internetangebot der Bundeswahlleiterin eingesehen werden.

 

Wahlergebnisse - Bundestagswahl 2021

Wie hat die Gemeinde Bad Sassendorf bei der Bundestagswahl 2021 gewählt? Wie hoch war die Wahlbeteiligung? Die Ergebnisse finden Sie hier!

Kontakt

Frau Beckheuer

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Herr Döring

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Herr Frank Becker

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Herr Sebastian Middeler

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