Bildung und Teilhabe

Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket soll es Kindern, deren Eltern Wohngeld, Kinderzuschlag oder SGB-II-Leistungen beziehen, ermöglicht werden, gezielt zusätzliche Bildungs- und Freizeitangebote in Anspruch zu nehmen.

Anträge können für

  • Schulbedarf
  • Klassenfahrten
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung (z.B. Nachhilfe)
  • Mittagessen und
  • Teilhabe (z.B. Mitgliedschaft im Sportverein oder Musikschule)

gestellt werden.

Für die Leistungen auf Bildung und Teilhabe muss ein Antrag gestellt werden. Für Bad Sassendorfer Kinder und Jugendliche, die Wohngeld oder einen Kindergeldzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach § 2 AsylLG erhalten ist das Sozialamt der Gemeinde Bad Sassendorf zuständig.

Kontakt

Frau Reichart

Buchstabenbereich: A - K
Details