Bauanträge/Bauvoranfragen
Die Errichtung von baulichen Anlagen ist in der Regel genehmigungspflichtig, das heißt, es ist ein Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zu stellen.
Für welche baulichen Anlagen keine Baugenehmigung erforderlich ist, führt § 62 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) auf, bzw. ob die Freistellung von der Baugenehmigung möglich ist, kann § 62 BauO NW 2018 entnommen werden. Informationen zur Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NW 2018 finden Sie auf unserer Internetseite.
In Einzelfällen kann für ein ansonsten genehmigungsfreies Vorhaben die Genehmigung einer Ausnahme, Befreiung oder Abweichung erforderlich sein. Einen entsprechenden Antrag finden Sie unter der Rubrik „Formulare“. Ansprechpartner in diesen Fällen ist die Gemeinde Bad Sassendorf. Aufgrund der Größenordnung der Gemeinde ist für die Annahme der Bauanträge sowie die Erteilung einer Baugenehmigung die Untere Bauaufsicht beim Kreis Soest zuständig. Nähere Informationen, Ansprechpartner und Antragsvordrucke finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest.
- Die für die Erteilung des Vorbescheides zu zahlenden Gebühren sind beim Kreis Soest als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen. Die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter dort finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest unter der Rubrik „Ihre Ansprechpersonen“ unter folgendem Link.
Welche Unterlagen bei der Vorlage eines Bauantrages beizufügen sind, erfahren Sie bei der Unteren Bauaufsicht des Kreises Soest. Die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter dort finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest unter der Rubrik „Ihre Ansprechpersonen“.
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Die notwendigen Formulare finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest unter der Rubrik „Formulare“.
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Vorlage bei der Gemeinde - Genehmigungsfreistellung § 63 Bauordnung Nordrhein-Westfalen, kann als Bauantrag weitergeführt werden.
Anlage I/3 zu VV BauPrüfVO -
Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung § 69 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018).
Genehmigungsfreie Bauvorhaben § 62 BauO NRW 2018
Anlage I/10 zur VV BauPrüfVO