Anwohnerparkausweise
Anwohner des Zentralorts ohne einen Garagen- oder Einstellplatz können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Richtlinien über die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen einen Anwohnerparkausweis bei der Gemeinde beantragen, der das Parken in bestimmten Bereichen ohne zeitliche Beschränkung ermöglicht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen befürwortet die Gemeinde die Ausstellung eines Anwohnerparkauseises durch den Kreis Soest.
Der Kreis Soest erhebt bei Ausstellung eines Anwohnerparkausweises für ein Jahr eine Jahresgebühr.
- Formloser schriftlicher Antrag
- Schriftliche Bescheinigung des Grundstückseigentümers/Vermieters, dass keine Garage/ kein Stellplatz zur Wohnung gehört
- Richtlinien der Gemeinde Bad Sassendorf über die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Urteile zum Umfang der Erlaubnis: OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1/02
Ein Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Dadurch wird ausgeschlossen, dass für ein und dasselbe Fahrzeug mehrere Vignetten für verschiedene Parkzonen ausgestellt werden dürfen.