Anwohner des Zentralorts ohne einen Garagen- oder Einstellplatz können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Richtlinien über die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen einen Anwohnerparkausweis bei der Gemeinde beantragen, der das Parken in bestimmten Bereichen ohne zeitliche Beschränkung ermöglicht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen befürwortet die Gemeinde die Ausstellung eines Anwohnerparkauseises durch den Kreis Soest.
- Richtlinien der Gemeinde Bad Sassendorf über die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Urteile zum Umfang der Erlaubnis: OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1/02
Ein Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Dadurch wird ausgeschlossen, dass für ein und dasselbe Fahrzeug mehrere Vignetten für verschiedene Parkzonen ausgestellt werden dürfen.
- Formloser schriftlicher Antrag
- Schriftliche Bescheinigung des Grundstückseigentümers/Vermieters, dass keine Garage/ kein Stellplatz zur Wohnung gehört
Der Kreis Soest erhebt bei Ausstellung eines Anwohnerparkausweises für ein Jahr eine Jahresgebühr.
Anwohner des Zentralorts ohne einen Garagen- oder Einstellplatz können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Richtlinien über die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen einen Anwohnerparkausweis bei der Gemeinde beantragen, der das Parken in bestimmten Bereichen ohne zeitliche Beschränkung ermöglicht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen befürwortet die Gemeinde die Ausstellung eines Anwohnerparkauseises durch den Kreis Soest.
- Richtlinien der Gemeinde Bad Sassendorf über die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Urteile zum Umfang der Erlaubnis: OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1/02
Ein Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Dadurch wird ausgeschlossen, dass für ein und dasselbe Fahrzeug mehrere Vignetten für verschiedene Parkzonen ausgestellt werden dürfen.
- Formloser schriftlicher Antrag
- Schriftliche Bescheinigung des Grundstückseigentümers/Vermieters, dass keine Garage/ kein Stellplatz zur Wohnung gehört
Der Kreis Soest erhebt bei Ausstellung eines Anwohnerparkausweises für ein Jahr eine Jahresgebühr.
Anwohner des Zentralorts ohne einen Garagen- oder Einstellplatz können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Richtlinien über die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen einen Anwohnerparkausweis bei der Gemeinde beantragen, der das Parken in bestimmten Bereichen ohne zeitliche Beschränkung ermöglicht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen befürwortet die Gemeinde die Ausstellung eines Anwohnerparkauseises durch den Kreis Soest.
- Richtlinien der Gemeinde Bad Sassendorf über die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Urteile zum Umfang der Erlaubnis: OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1/02
Ein Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Dadurch wird ausgeschlossen, dass für ein und dasselbe Fahrzeug mehrere Vignetten für verschiedene Parkzonen ausgestellt werden dürfen.
- Formloser schriftlicher Antrag
- Schriftliche Bescheinigung des Grundstückseigentümers/Vermieters, dass keine Garage/ kein Stellplatz zur Wohnung gehört
Der Kreis Soest erhebt bei Ausstellung eines Anwohnerparkausweises für ein Jahr eine Jahresgebühr.
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Heidemann
Rathaus
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Oder nach Vereinbarung.
- s.heidemann@bad-sassendorf.de
Lauter
Rathaus
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Freitext
Oder nach Vereinbarung.
- c.lauter@bad-sassendorf.de
Anwohnerparkausweise
Anwohner des Zentralorts ohne einen Garagen- oder Einstellplatz können bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Richtlinien über die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen einen Anwohnerparkausweis bei der Gemeinde beantragen, der das Parken in bestimmten Bereichen ohne zeitliche Beschränkung ermöglicht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen befürwortet die Gemeinde die Ausstellung eines Anwohnerparkauseises durch den Kreis Soest.
Der Kreis Soest erhebt bei Ausstellung eines Anwohnerparkausweises für ein Jahr eine Jahresgebühr.
- Formloser schriftlicher Antrag
- Schriftliche Bescheinigung des Grundstückseigentümers/Vermieters, dass keine Garage/ kein Stellplatz zur Wohnung gehört
- Richtlinien der Gemeinde Bad Sassendorf über die Zuteilung von Anwohnerparkplätzen im öffentlichen Verkehrsraum
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Urteile zum Umfang der Erlaubnis: OVG Berlin, 21.05.2003 - 1 B 1/02
Ein Bewohner erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Dadurch wird ausgeschlossen, dass für ein und dasselbe Fahrzeug mehrere Vignetten für verschiedene Parkzonen ausgestellt werden dürfen.