Altersjubiläen

Der Bürgermeister gratuliert schriftlich ab dem 80. Geburtstag im Fünfjahresrhytmus.

Die persönliche Gratulation erfolgt durch den jeweiligen Ortsvorster/in bzw. stellv. Bürgermeister/in.

Der Ortsvorsteher setzt sich vorher mit den Jubilaren bzw. deren Angehörigen in Verbindung, um Form, Termin, Ort und Uhrzeit abzusprechen.

Kontakt

Frau Martina Schumacher

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