Altersjubiläen
Der Bürgermeister gratuliert schriftlich ab dem 80. Geburtstag im Fünfjahresrhytmus.
Die persönliche Gratulation erfolgt durch den jeweiligen Ortsvorster/in bzw. stellv. Bürgermeister/in.
Der Ortsvorsteher setzt sich vorher mit den Jubilaren bzw. deren Angehörigen in Verbindung, um Form, Termin, Ort und Uhrzeit abzusprechen.