Wenn Sie aus einer Wohnung in Bad Sassendorf wegziehen und eine neue Wohnung in Deutschland beziehen, ist keine separate Abmeldung in Bad Sassendorf notwendig.
Die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz ist ausreichend.
Sollten Sie ins Ausland verziehen oder aus einer Nebenwohnung ausziehen, ist eine Abmeldung in Bad Sassendorf notwendig.
Für Ihre Abmeldung in Bad Sassendorf benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Abmeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass
- Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post
- Wohnungsgeberbestätigung (ab 01.11.2015) nur bei Abmeldung ins Ausland
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Schneider
Bürgerservice
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
06:45 Uhr - 12:00 Uhr | mit Termin 12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
- Telefon
- 02921 / 505 - 53
- Fax
- 02921 / 505 - 55
- einwohnermeldeamt@bad-sassendorf.de
Reen
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- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
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Trost
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Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung in Bad Sassendorf wegziehen und eine neue Wohnung in Deutschland beziehen, ist keine separate Abmeldung in Bad Sassendorf notwendig.
Die Anmeldung an Ihrem neuen Wohnsitz ist ausreichend.
Sollten Sie ins Ausland verziehen oder aus einer Nebenwohnung ausziehen, ist eine Abmeldung in Bad Sassendorf notwendig.
Für Ihre Abmeldung in Bad Sassendorf benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Abmeldeformular (ausgefüllt und unterschrieben)
- Personalausweis oder Reisepass
- Persönliches Erscheinen oder schriftliche Abmeldung per Post
- Wohnungsgeberbestätigung (ab 01.11.2015) nur bei Abmeldung ins Ausland
-
Bei einem Wegzug ins Ausland oder bei Auszug aus einer Nebenwohnung hat eine schriftliche Abmeldung zu erfolgen.
-
Meldeschein gem. § 23 Abs. 1
Bundesmeldegesetz (BMG)
- Abmeldung - -
-
Wohnungsgeberbestätigung
gemäß § 19 Absatz 3 des
Bundesmeldegesetzes (BMG)