Abbruch/Beseitigung von baulichen Anlagen
Für die Beseitigung von Anlagen brauchen Sie keine Genehmigung mehr. Der Begriff „Beseitigung“ schließt den des Abbruchs mit ein und bezeichnet ausschließlich die vollständige Beseitigung einer baulichen Anlage.
Für die Beseitigung bestimmter baulicher Anlagen wurde jedoch eine Anzeigepflicht eingeführt. Welche Anlagen dies konkret sind und alle weiteren Informationen (wie z. B Formulare) zur Beseitigung von baulichen Anlagen erhalten Sie beim zuständigen Kreis Soest.
Besonders wichtig:
Die Beseitigung eines Baudenkmals ist grundsätzlich nicht möglich, Bei Fragen wenden Sies sich an die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde Bad Sassendorf.
Möglicherweise anfallende Verwaltungsgebühren für die Anzeige der Beseitigung einer Anlage sind beim Kreis Soest als zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde zu erfragen. Ansprechpartner für die Gemeinde Bad Sassendorf finden Sie auf der Seite des Kreises Soest unter der Rubrik „Ansprechpartner“.
Welche Unterlagen bei der Anzeige der Beseitigung von Anlagen beim Kreis Soest beizufügen sind, erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsicht des Kreises Soest. Den für die Gemeinde Bad Sassendorf zuständigen Mitarbeiter/ die zuständige Mitarbeiterin finden Sie auf der Internetseite des Kreises Soest.
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Ein Formular zur Anzeige der Beseitigung von baulichen Anlagen finden Sie auf der Seite des Kreises Soest unter der Rubrik „Formulare“.