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Untersuchungsberechtigungsschein für Jugendliche

Jugendliche unter 18 Jahren benötigen zum Beginn einer Ausbildung und auch für Nachuntersuchungen einen Untersuchungsberechtigungsschein für die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz beim Hausarzt. Bisher musste der Untersuchungsberechtigungsschein im Bürgerbüro persönlich beantragt werden.

Ab jetzt können die Untersuchungsberechtigungsscheine ganz einfach online über die Homepage www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragt werden.