Leinenpflicht in der Gemeinde

Diese Regelung dient dem Schutz von Menschen, Tieren und der Natur und trägt zu einem respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum bei.

Die Gemeinde Bad Sassendorf erinnert alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daran, dass im Gemeindegebiet eine Leinenpflicht gilt. Diese Regelung dient dem Schutz von Menschen, Tieren und der Natur und trägt zu einem respektvollen Miteinander im öffentlichen Raum bei.

Nach der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde sind Hunde innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen an einer geeigneten Leine zu führen. Die Anleinpflicht gilt außerdem in allen der Allgemeinheit zugänglichen Park-, Garten-, Grün-, Erholungs- und Sportanlagen sowie auf dem Gelände von Schulen und Kindergärten. Auch in Verkehrsmitteln müssen Hunde angeleint sein.

Besondere Rücksicht ist auch auf die heimische Tierwelt zu nehmen. Zum Schutz brütender Vögel gilt in Vogelschutzgebieten in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Juli ebenfalls eine Anleinpflicht für Hunde.

Die Gemeinde bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter um Verständnis und Unterstützung. Die Leinenpflicht hilft dabei, mögliche Gefahren oder Konflikte zu vermeiden – beispielsweise für spielende Kinder, andere Spaziergängerinnen und Spaziergänger, Radfahrende oder auch andere Hunde. 

Wer seinem Hund dennoch ausreichend Auslauf ohne Leine ermöglichen möchte, kann dafür die ausgewiesene Hundewiese am Hof Haulle nutzen. Dort dürfen Hunde frei laufen und spielen.

Die Gemeinde Bad Sassendorf dankt allen Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern für ihre Rücksichtnahme und ihren Beitrag zu einem sicheren und respektvollen Zusammenleben im Gemeindegebiet.