Grundsteuerreform

Ab dem Jahr 2025 erfolgt aufgrund der Grundsteuerreform eine Neuberechnung der Grundsteuer

Die Gemeinde Bad Sassendorf weist darauf hin, dass ab dem Jahr 2025 aufgrund der Grundsteuerreform eine Neuberechnung der Grundsteuer erfolgt. Hierzu wird jeder Grundstückseigentümer vom zuständigen Finanzamt aufgefordert in dem Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.01.2023 die entsprechenden Daten an das zuständige Finanzamt zu melden.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie hier oder direkt beim Finanzamt unter dem Link "https://www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform".

In einem gemeinsamen Video haben die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes, der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Deutsche Städtetag auf die Notwendigkeit zur Umsetzung der Reform der Grundsteuer hingewiesen.
Das Video finden Sie hier.

Hier gelangen Sie zur Presseinfo des Kreis Soest, in welcher Fragen zur Grundsteuerreform NRW beantwortet werden.

 

Bei Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte direkt an das Finanzamt Soest unter der Hotline-Nr. 02921/351-1959.
Erreichbarkeit: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Da die Hotline am Vormittag (9-13 Uhr) stark ausgelastet ist, kann es zu Wartezeiten kommen. Bitte nutzen Sie nach Möglichkeit das Zeitfenster von 13 bis 18 Uhr.



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