Aufgrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils aus dem Jahr 2018 musste zur Erhebung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 eine Neubewertung sämtlicher Grundstücke durch die zuständigen Finanzämter erfolgen. Angesichts dieser Neubewertung und der Einführung einer neuen Finanzsoftware in der Gemeinde Bad Sassendorf erfolgt der Versand der Grundbesitzabgabenbescheide im Jahr 2025 erst Ende Februar. Somit verschiebt sich auch die erste Fälligkeit der Grundbesitzabgaben auf den 31.03.2025. Vor Erhalt der Bescheide sind keine Zahlungen an die Gemeindekasse zu entrichten. Die Gemeinde bittet darum, bereits erteilte Daueraufträge ggf. zu stornieren. Sofern Sie ein Lastschriftmandat erteilt haben, erfolgt der Einzug weiterhin automatisch entsprechend den Fälligkeitsterminen des Bescheides.
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