Brauchtumsfeuer in Bad Sassendorf

Die Ordnungsbehörde der Gemeinde Bad Sassendorf weist daraufhin, dass sogenannte Brauchtumsfeuer genehmigungspflichtig sind.

Brauchtumsfeuer, Bild: Gemeinde Bad Sassendorf

Gemäß der ordnungsbehördlichen Verordnung der Gemeinde Bad Sassendorf müssen die Brauchtumsfeuer mindestens 4 Wochen vor ihrer Durchführung von der örtlichen Ordnungsbehörde genehmigt werden.

Den Antrag auf Genehmigung zum Abbrennen eines Osterfeuers erhalten Sie im Rathaus, Eichendorffstraße 1, sowie das Antragsformular als PDF-Datei unter <link rathaus-politik dienstleistungen-a-z dienstleistung show ordnungsangelegenheiten>rathaus.bad-sassendorf.de/rathaus-politik/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/show/ordnungsangelegenheiten/ unter Formularen heruntergeladen werden kann. Der ausgefüllte Antrag ist bis zum 21.03.2019 bei der Gemeinde Bad Sassendorf einzureichen.

Des Weiteren wird nochmals daraufhin gewiesen, dass das Brauchtumsfeuer durch eine in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaft, Organisation oder einem Verein durchgeführt werden muss. Ferner muss das Brauchtumsfeuer für jedermann zugänglich sein.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Gruhn, Tel.: 02921 505-56.