Bereitschaftsdienst der Friedhofsverwaltung zw. Weihnachten und Silvester

Regelung der Beisetzungen zw. dem 21.12.2024 bis einschl. 07.01.2025

Damit die 10-tägige Beisetzungsfrist für evtl. Sargbestattungen auf den Friedhöfen der Gemeinde Bad Sassendorf eingehalten werden kann, können am 27.12.2024 und 30.12.2024 jeweils in der Zeit von 10.00 – 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 02921/505-65 die Beisetzungen angemeldet werden. 

Selbstverständlich kann eine Anmeldung der Beisetzungen auch vorab über das Friedhofsprogramm FRIEDA oder unter folgender Email erfolgen: friedhofsverwaltung(at)bad-sassendorf.de

Eine Bestattungsbestätigung der angemeldeten Beisetzungen erfolgt dann während des Bereitschaftsdienstes der Friedhofsverwaltung am 27.12.2024 oder 30.12.2024. 

Bei den Planungen von Bestattungsterminen wird gebeten aus betrieblichen Gründen folgendes zu berücksichtigen: 
Für die Einhaltung der Bestattungsfristen für evtl. Sargbestattungen der zwischen dem 20.12.2024 und 05.01.2025 Verstorbenen sind folgende Beisetzungszeiten reserviert: 

27.12.2024,
30.12.2024,
03.01.2025,
07.01.2025,

jeweils von 12.00 – 15.00 Uhr.

(Für die Bestattungen an diesen Tagen muss die Anmeldung der Bestattung am Werktag vor der Beisetzung bis spätestens 12.00 Uhr erfolgt sein). 


Ab dem 08.01.2025 sind Bestattungen wie gewohnt möglich. 

Aufgrund der 6-wöchigen Beisetzungsfrist von Urnen wird gebeten, nur in dringenden Fällen Termine für Urnenbeisetzungen in den v. g. Zeiträumen anzufragen.