Der UBS kann digital oder persönlich im Bürgerbüro, unter Vorlage des Ausweisdokumentes beantragt werden.
Zur digitalen Beantragung benötigen Sie:
- Ein Smartphone mit installierter AusweisApp (falls noch nicht vorhanden können Sie sich die App hier herunterladen)
- Eine aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
- Ihre sechsstellige Ausweis-PIN
- Ein BundID-Konto (dorthin werden Sie im Antrag weitergeleitet)
Die örtliche Zuständigkeit des Bürgerbüros richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers.
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
Reen
Bürgerservice
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
06:45 Uhr - 12:00 Uhr | mit Termin 12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
- Telefon
- 02921 / 505 - 53
- Fax
- 02921 / 505 - 55
- einwohnermeldeamt@bad-sassendorf.de
Schneider
Bürgerservice
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
06:45 Uhr - 12:00 Uhr | mit Termin 12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
- Telefon
- 02921 / 505 - 53
- Fax
- 02921 / 505 - 55
- einwohnermeldeamt@bad-sassendorf.de
Trost
Bürgerservice
Montag
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Dienstag
06:45 Uhr - 12:00 Uhr | mit Termin 12:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Anschrift
- 001 Eichendorffstraße 1 59505 Bad Sassendorf
- Telefon
- 02921 / 505 - 52
- Fax
- 02921 / 505 - 55
- einwohnermeldeamt@bad-sassendorf.de
Untersuchungsberechtigungsschein
Der UBS kann digital oder persönlich im Bürgerbüro, unter Vorlage des Ausweisdokumentes beantragt werden.
Zur digitalen Beantragung benötigen Sie:
- Ein Smartphone mit installierter AusweisApp (falls noch nicht vorhanden können Sie sich die App hier herunterladen)
- Eine aktivierte Online-Ausweisfunktion (eID)
- Ihre sechsstellige Ausweis-PIN
- Ein BundID-Konto (dorthin werden Sie im Antrag weitergeleitet)
Die örtliche Zuständigkeit des Bürgerbüros richtet sich nach dem Hauptwohnsitz des Antragstellers.
